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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


Klang König, Martin König

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) finden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung Anwendung auf alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Kunden und Klang König, Martin König (in Folge kurz „Unternehmen“). Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, haben im Falle eines Widerspruches zwischen diesen AGB und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des KSchG Vorrang. Die AGB gelten ohne neuerliche Vereinbarung auch für Folgeaufträge in der zum Zeitpunkt des weiteren Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des Unternehmens Vertragsinhalt.

2. Angebote, Vertragsabschluss

Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Bestellungen von Kunden nimmt das Unternehmen durch schriftliche Auftrags­bestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes an.

Alle Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht, maximal jedoch so lange wie im Angebot angegeben. Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis. Kann das Unternehmen das Angebot eines Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Das Unternehmen kann ein Angebot binnen vierzehn Werktagen ab Zugang annehmen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt ein Angebot als abgelehnt.

Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichts­angaben sowie sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

Auch nach Vertragsabschluss kann das Unternehmen etwaige Schreib- und Rechenfehler, z.B. bei den Angaben zu einem Produkt oder einem Preis korrigieren. Der Kunde ist in diesem Fall umgehend zu informieren. Bestätigt der Kunde die Bestellung zu den geänderten Konditionen nicht, ist das Unternehmen zum Rücktritt berechtigt.

3. Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften (Internet)

Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Für Verbraucher aus Deutschland wird ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung gewährt. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurück­stellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung sowie die Gefahr der Versendung und dessen Nachweis gehen zu Lasten des Kunden. Waren, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird vom Unternehmen ein angemessenes Entgelt für die Benützung und Wertminderung eingehoben. Dies gilt auch, wenn bei Rückgabe der Waren Zubehör oder Teile fehlen. Für geöffnete CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos und sonstige kopierbare Medien besteht kein Rücktrittsrecht.

4. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise und Entgelte in Euro inklusive der am Auslieferungstag jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und Manipulationskosten, vorbehaltlich Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen seitens der Lieferanten. Bei Unternehmen zuzüglich der Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

5. Lieferung, Gefahrtragung

Das Unternehmen ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten als vom Kunden genehmigt. Bei Verzögerungen, die aus Ereignissen höherer Gewalt entstehen oder sonst vom Unternehmen nicht zu vertreten sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der hindernden Umstände, jedoch maximal drei Monate. Der Kunde ist von der Verzögerung umgehend in Kenntnis zu setzen. Bei längerer Dauer sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Sollte das Unternehmen nach Vertragsabschluss feststellen, dass die Ware nicht mehr beim Unternehmen verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann das Unternehmen entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot zur Ersatzlieferung oder die Rücktrittserklärung erfolgen innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis der hindernden Umstände. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird rückerstattet. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung grundsätzlich unfrei ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sämtliche Transport-, Versicherungs-, Zoll- und sonstige Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Die Art der Versendung (Transportweg und Transportmittel) bleibt ausschließlich dem Unternehmen vorbehalten.

Ab Versendung an den Kunden bzw. Übergabe an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende Personen trägt der Kunde die Gefahr des Unterganges oder Beschädigung der Ware. Diese Gefahrtragung erfolgt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt. Verzögert sich der Versand aus nicht vom Unternehmen zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und Rechtsverfolgungskosten) im Eigentum des Unternehmens und darf ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht weiter veräußert oder verpfändet werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und das Unternehmen umgehend zu benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung der Ware gilt der Erlös bzw. die Kaufpreisforderung als an das Unternehmen abgetreten, wobei das Unternehmen jederzeit befugt ist, den Drittschuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde bleibt weiterhin ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkunden gegenüber dem Unternehmen haftbar. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde die Ware auf seine Kosten instand halten. Bei vertragswidrigem Verhalten wie Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Dies allein bedeutet keinen Vertragsrücktritt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Der Kaufpreis kann per Vorauskassa, Bar oder Bankomat entrichtet werden. Der Kaufpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen über den Betrag verfügen kann. Zahlungen mittels Scheck werden nur zahlungshalber angenommen. Vereinbart werden Verzugszinsen von 12 % p.a. Falls dem Unternehmen ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann dieser geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, pro Mahnung einen Betrag von € 10,-- zuzüglich USt. zu bezahlen. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Kaufpreis samt Verzugszinsen und Mahnkosten sofort fällig und das Unternehmen ist bis zu dessen Begleichung nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet. Bei Verbrauchern muss die rückständige Leistung seit mindestens sechs Wochen fällig sein und das Unternehmen den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Diesfalls kann das Unternehmen auch von einzelnen oder sämtlichen Lieferungen zurücktreten.

Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann das Unternehmen diese auch auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Diese Bestimmung ist auf Verbraucher nicht anwendbar.

Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Unternehmens mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Für Verbraucher besteht die Möglichkeit der Aufrechnung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Unternehmens stehen, rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmen anerkannt sind.

Forderungen des Unternehmens dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss verschlechtern und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Unternehmen gefährdet sein, ist das Unternehmen berechtigt, den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung noch ausstehender Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Bei Nichtbezahlung des fällig gestellten Kaufpreises durch den Kunden binnen einer Woche ist das Unternehmen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8. Annahmeverzug, Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann das Unternehmen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Für die Dauer des Annahmeverzuges ist das Unternehmen berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern, wofür ohne weiteren Nachweis pro Monat eine Lagergebühr von pauschal 1 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch € 30,-- zuzüglich USt., in Rechnung gestellt wird. Das Unternehmen kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Daneben ist das Unternehmen berechtigt, nachgewiesene höhere Lagerkosten zu fordern.

Bei Nichterfüllung, nicht gehöriger Erfüllung oder Vertragsrücktritt durch den Kunden bzw. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen aus nicht vom Unternehmen zu vertretenden Gründen kann das Unternehmen einen pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz von 25 % des Rechnungsbetrages verlangen. Der Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes gilt nicht für Verbraucher. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

9. Gewährleistung

Die Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate, und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Verbraucher handelt.

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und diese Mängel oder behauptete unvollständige Ausführung dem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden. Bei versteckten Mängeln läuft diese Frist ab Erkennbarkeit. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Verbrauchern beträgt diese Frist sieben Tage.

Das Unternehmen leistet keine Gewähr für Mängel aus unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsanweisungen, bei nicht zuvor vom Unternehmen genehmigten Reparaturen oder im Zahlungsverzug des Kunden. Eine Gewährleistung für Verschleißteile ist ausgeschlossen.

Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

Bei Geltendmachung von Mängeln durch den Kunden hat dieser das defekte Teil bzw. Gerät, eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung an das Unternehmen einzuschicken oder anzuliefern. Die Gefahr der Versendung sowie die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austausches, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat das Unternehmen zu tragen. Ist sowohl Verbesserung oder Austausch möglich, obliegt es dem Unternehmen zu entscheiden, welcher Gewährleistungsbehelf in Anspruch genommen wird. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Austausch oder Verbesserung verlängern nicht die Gewährleistungsfrist.

10. Sonstige Haftung

Das Unternehmen haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, hat dieser eine grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens zu beweisen. Keine Haftung wird für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter übernommen. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Verschulden von Lieferanten oder sonstiger dritter Personen entstehen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Die Höhe eines allfälligen Anspruches wird auf den Nettoauftragswert der vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen beschränkt.

Regressforderungen, die der Kunde oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung gegen das Unternehmen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch das Unternehmen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Geheimhaltung

Jede Vertragspartei wird vertrauliche Informationen und Unterlagen der anderen Vertragspartei über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim halten und diese, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich, weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte weitergeben.

12. Datenschutz

Das Unternehmen speichert Name und Anschrift der Kunden in einer elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Buchhaltung verwendet. Der Kunde stimmt mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Sitz des Unternehmens in Österreich.

Die Verträge unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen vereinbaren die Vertragspartner die ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirks sachlich zuständigen Gerichtes. Bei Verbrauchern ist die zwingende Bestimmung des § 14 KSchG zu beachten.

14. Schlussbestimmungen

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

 

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