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Klang König, Martin König
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) finden in
ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung
Anwendung auf alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit
einem Vertragsabschluss zwischen Kunden und Klang König, Martin König
(in Folge kurz „Unternehmen“). Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des
§ 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, haben im Falle eines
Widerspruches zwischen diesen AGB und dem KSchG die zwingenden
Bestimmungen des KSchG Vorrang. Die AGB gelten ohne neuerliche
Vereinbarung auch für Folgeaufträge in der zum Zeitpunkt des weiteren
Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Änderungen und Ergänzungen zu
diesen AGB werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des
Unternehmens Vertragsinhalt.
2. Angebote, Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Bestellungen von Kunden
nimmt das Unternehmen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Lieferung des Kaufgegenstandes an.
Alle Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht, maximal jedoch so
lange wie im Angebot angegeben. Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung
angegebene Preis. Kann das Unternehmen das Angebot eines Kunden nicht
annehmen, wird dies dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Das
Unternehmen kann ein Angebot binnen vierzehn Werktagen ab Zugang
annehmen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt ein Angebot als abgelehnt.
Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben sowie sonstige
Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern diese nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Auch nach Vertragsabschluss kann das Unternehmen etwaige Schreib- und
Rechenfehler, z.B. bei den Angaben zu einem Produkt oder einem Preis
korrigieren. Der Kunde ist in diesem Fall umgehend zu informieren.
Bestätigt der Kunde die Bestellung zu den geänderten Konditionen nicht,
ist das Unternehmen zum Rücktritt berechtigt.
3. Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften (Internet)
Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können binnen einer
Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag
zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt ab Erhalt der Lieferung der
bestellten Ware, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Für
Verbraucher aus Deutschland wird ein gesetzliches Rückgaberecht von 14
Tagen ab Erhalt der Lieferung gewährt. Im Falle des Rücktritts findet
eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um
Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Die
Kosten der Rücksendung sowie die Gefahr der Versendung und dessen
Nachweis gehen zu Lasten des Kunden. Waren, die durch Gebrauchsspuren
beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird vom
Unternehmen ein angemessenes Entgelt für die Benützung und Wertminderung
eingehoben. Dies gilt auch, wenn bei Rückgabe der Waren Zubehör oder
Teile fehlen. Für geöffnete CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos und sonstige
kopierbare Medien besteht kein Rücktrittsrecht.
4. Preise
Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise und
Entgelte in Euro inklusive der am Auslieferungstag jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung, Transport,
Frachtversicherung und Manipulationskosten, vorbehaltlich Irrtümer,
Tippfehler und Preisänderungen seitens der Lieferanten. Bei Unternehmen
zuzüglich der Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
5. Lieferung, Gefahrtragung
Das Unternehmen ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten.
Angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten als vom Kunden genehmigt.
Bei Verzögerungen, die aus Ereignissen höherer Gewalt entstehen oder
sonst vom Unternehmen nicht zu vertreten sind, verlängert sich die
Lieferfrist um die Dauer der hindernden Umstände, jedoch maximal drei
Monate. Der Kunde ist von der Verzögerung umgehend in Kenntnis zu
setzen. Bei längerer Dauer sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom
Vertrag zurücktreten. Sollte das Unternehmen nach Vertragsabschluss
feststellen, dass die Ware nicht mehr beim Unternehmen verfügbar ist
oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann das
Unternehmen entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware
anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot zur Ersatzlieferung
oder die Rücktrittserklärung erfolgen innerhalb angemessener Frist nach
Kenntnis der hindernden Umstände. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird
rückerstattet. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen
ausgeschlossen. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung grundsätzlich
unfrei ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sämtliche
Transport-, Versicherungs-, Zoll- und sonstige Transportkosten gehen zu
Lasten des Kunden.
Die Art der Versendung (Transportweg und Transportmittel) bleibt
ausschließlich dem Unternehmen vorbehalten.
Ab Versendung an den Kunden bzw. Übergabe an den Frachtführer oder
andere den Transport ausführende Personen trägt der Kunde die Gefahr des
Unterganges oder Beschädigung der Ware. Diese Gefahrtragung erfolgt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus
erfolgt. Verzögert sich der Versand aus nicht vom Unternehmen zu
vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und
Rechtsverfolgungskosten) im Eigentum des Unternehmens und darf ohne
schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht weiter veräußert oder
verpfändet werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf
den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und das Unternehmen umgehend zu
benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung der Ware gilt der Erlös bzw. die
Kaufpreisforderung als an das Unternehmen abgetreten, wobei das
Unternehmen jederzeit befugt ist, den Drittschuldner von der Abtretung
zu benachrichtigen. Der Kunde bleibt weiterhin ohne Änderung der
Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem
Zweitkunden gegenüber dem Unternehmen haftbar. Während aufrechten
Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde die Ware auf seine Kosten instand
halten. Bei vertragswidrigem Verhalten wie Zahlungsverzug ist das
Unternehmen berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten
des Kunden zurückzuholen. Dies allein bedeutet keinen Vertragsrücktritt.
Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Der Kaufpreis kann per Vorauskassa, Bar oder Bankomat entrichtet werden.
Der Kaufpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen über den Betrag
verfügen kann. Zahlungen mittels Scheck werden nur zahlungshalber
angenommen. Vereinbart werden Verzugszinsen von 12 % p.a. Falls dem
Unternehmen ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann
dieser geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, pro Mahnung
einen Betrag von € 10,-- zuzüglich USt. zu bezahlen. Bei Verzug mit der
Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Kaufpreis samt
Verzugszinsen und Mahnkosten sofort fällig und das Unternehmen ist bis
zu dessen Begleichung nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet. Bei
Verbrauchern muss die rückständige Leistung seit mindestens sechs Wochen
fällig sein und das Unternehmen den Verbraucher unter Androhung des
Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei
Wochen erfolglos gemahnt haben. Diesfalls kann das Unternehmen auch von
einzelnen oder sämtlichen Lieferungen zurücktreten.
Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann das Unternehmen diese auch
auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Diese Bestimmung ist auf
Verbraucher nicht anwendbar.
Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Unternehmens mit
Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Für
Verbraucher besteht die Möglichkeit der Aufrechnung für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sowie für Gegenforderungen, die in
rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Unternehmens stehen,
rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmen anerkannt
sind.
Forderungen des Unternehmens dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung nicht abgetreten werden.
Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss
verschlechtern und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber
dem Unternehmen gefährdet sein, ist das Unternehmen berechtigt, den
Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung noch
ausstehender Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Bei
Nichtbezahlung des fällig gestellten Kaufpreises durch den Kunden binnen
einer Woche ist das Unternehmen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten.
8. Annahmeverzug, Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten
kann das Unternehmen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten.
Für die Dauer des Annahmeverzuges ist das Unternehmen berechtigt, die
Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern, wofür ohne weiteren
Nachweis pro Monat eine Lagergebühr von pauschal 1 % des
Rechnungsbetrages, höchstens jedoch € 30,-- zuzüglich USt., in Rechnung
gestellt wird. Das Unternehmen kann sich hierzu auch einer Spedition
oder eines Lagerhalters bedienen. Daneben ist das Unternehmen
berechtigt, nachgewiesene höhere Lagerkosten zu fordern.
Bei Nichterfüllung, nicht gehöriger Erfüllung oder Vertragsrücktritt
durch den Kunden bzw. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen aus nicht
vom Unternehmen zu vertretenden Gründen kann das Unternehmen einen
pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden
Schadenersatz von 25 % des Rechnungsbetrages verlangen. Der Ausschluss
des richterlichen Mäßigungsrechtes gilt nicht für Verbraucher. Weitere
Ansprüche bleiben unberührt.
Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums ist ausgeschlossen,
sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
9. Gewährleistung
Die Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen richten sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende
Regelungen Abweichungen ergeben. Die Gewährleistungsfrist beträgt
gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate,
und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Die Vermutung der
Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen, soweit es sich
nicht um Verbraucher handelt.
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu
untersuchen und diese Mängel oder behauptete unvollständige Ausführung
dem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden. Bei
versteckten Mängeln läuft diese Frist ab Erkennbarkeit. Andernfalls gilt
die Ware als genehmigt. Bei Verbrauchern beträgt diese Frist sieben
Tage.
Das Unternehmen leistet keine Gewähr für Mängel aus unsachgemäßer
Verwendung und Lagerung, Nichtbefolgung von Betriebs- und
Wartungsanweisungen, bei nicht zuvor vom Unternehmen genehmigten
Reparaturen oder im Zahlungsverzug des Kunden. Eine Gewährleistung für
Verschleißteile ist ausgeschlossen.
Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen oder Qualitäts- und
Leistungsmerkmalen der Ware stellen weder Gewährleistungsmängel noch
Nichterfüllung des Vertrages dar.
Bei Geltendmachung von Mängeln durch den Kunden hat dieser das defekte
Teil bzw. Gerät, eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell-
und Seriennummer, eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung an das
Unternehmen einzuschicken oder anzuliefern. Die Gefahr der Versendung
sowie die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austausches,
insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat das Unternehmen
zu tragen. Ist sowohl Verbesserung oder Austausch möglich, obliegt es
dem Unternehmen zu entscheiden, welcher Gewährleistungsbehelf in
Anspruch genommen wird. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Austausch
oder Verbesserung verlängern nicht die Gewährleistungsfrist.
10. Sonstige Haftung
Das Unternehmen haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei
Personenschäden. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, hat dieser eine
grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens zu beweisen. Keine Haftung wird
für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen
Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter übernommen. Das gleiche
gilt für Schäden, die durch Verschulden von Lieferanten oder sonstiger
dritter Personen entstehen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden,
deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und
vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von
Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Die Höhe eines allfälligen
Anspruches wird auf den Nettoauftragswert der vom Unternehmen zu
erbringenden Leistungen beschränkt.
Regressforderungen, die der Kunde oder Dritte aus dem Titel der
Produkthaftung gegen das Unternehmen richten, sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch das
Unternehmen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden
ist.
11. Geheimhaltung
Jede Vertragspartei wird vertrauliche Informationen und Unterlagen der
anderen Vertragspartei über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim
halten und diese, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks
erforderlich, weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte
weitergeben.
12. Datenschutz
Das Unternehmen speichert Name und Anschrift der Kunden in einer
elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für
Zwecke der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Buchhaltung
verwendet. Der Kunde stimmt mit Vertragsabschluss der Erfassung und
Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht
ausdrücklich dagegen ausspricht.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Sitz des Unternehmens in
Österreich.
Die Verträge unterliegen materiellem österreichischem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen vereinbaren die
Vertragspartner die ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten
Wiener Gemeindebezirks sachlich zuständigen Gerichtes. Bei Verbrauchern
ist die zwingende Bestimmung des § 14 KSchG zu beachten.
14. Schlussbestimmungen
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung
der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach
deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht
vorhergesehene Lücke aufweist.
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